Änderungen an Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.01.2025(noch nicht in Kraft)Artikel 10 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.06.2023 (29.12.2023)§ 12Artikel 9 Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 414)
 01.12.2021 (06.07.2022)§ 9Berichtigung des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes
vom 30. Juni 2022 (BGBl. I S. 1045)
 01.12.2021§ 9Artikel 10 Telekommunikationsmodernisierungsgesetz
vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858)
 26.11.2019Synopse gesamt oder einzeln für
§ 1, § 4, § 9, § 16, § 19, § 22, § 26, § 38, § 86 (neu)
Artikel 12 Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626)
 25.05.2018(Inkrafttreten)Artikel 1 Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU)
vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
neugefasst durch B. v. 14.01.2003 BGBl. I S. 66; aufgehoben durch Artikel 8 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2097

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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