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Artikel 7 - eIDAS-Durchführungsgesetz (eIDASDG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Juli 2017 VSVgV § 19, § 27, § 31, § 34

Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 96 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 19 Absatz 5 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

„Insbesondere können sie festlegen, dass die Teilnahmeanträge im Falle der elektronischen Übermittlung zu versehen sind mit

1.
einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur,

2.
einer qualifizierten elektronischen Signatur,

3.
einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel oder

4.
einem qualifizierten elektronischen Siegel."

2.
§ 27 Absatz 4 Satz 4 wird wie folgt gefasst:

„Die Zusage muss in Schriftform oder elektronisch mindestens mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mindestens mittels eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels erfolgen."

3.
§ 31 Absatz 2 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
Angebote, die nicht unterschrieben sind oder nicht mindestens versehen sind mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mit einem fortgeschrittenen elektronischen Siegel;".

4.
§ 34 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Die Annahme eines Angebots (Zuschlag) erfolgt in Schriftform oder elektronisch mindestens mittels einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur oder mindestens mittels eines fortgeschrittenen elektronischen Siegels."



 

Zitierungen von Artikel 7 eIDAS-Durchführungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 eIDASDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in eIDASDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung und der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
V. v. 12.07.2019 BGBl. I S. 1081
Artikel 2 VgVuaÄndV Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
... Verteidigung und Sicherheit vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1509), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745 ) geändert worden ist, werden die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. ...