Artikel 3 - Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr (56. StrÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Oktober 2017 BKatV § 4, Anlage

Die Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 18. Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

„4.
Nummer 244".

2.
Die Anlage wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 247 wird in der Spalte Tatbestand die Überschrift „Kraftfahrzeugrennen" gestrichen.

b)
Die Nummern 248 und 249 werden aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 3 Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 56. StrÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 56. StrÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 3 53. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (vom 19.10.2017)
... Bußgeldkatalog-Verordnung vom 14. März 2013 (BGBl. I S. 498), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. September 2017 (BGBl. I S. 3532 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 Satz 1 ...


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