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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung (2. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der InVeKoS-Verordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2017 InVeKoSV § 4, § 10, § 11, § 11a, § 25a

Die InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 38 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 2 Nummer 1 und in § 10 Absatz 1 Satz 2 wird jeweils die Angabe „des § 27 Absatz 2," gestrichen.

2.
In § 11 wird folgender Absatz 1a eingefügt:

„(1a) Bei Flächennutzung im Umweltinteresse im Sinne des Artikels 46 Absatz 2 Buchstabe a, i und j der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 hat der Betriebsinhaber im Sammelantrag zu bestätigen, dass er Kenntnis von dem gemäß Artikel 45 Absatz 10b, auch in Verbindung mit Absatz 10c, der Verordnung (EU) Nr. 639/2014 geltenden Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf diesen Flächen hat."

3.
In § 11a Absatz 2 Satz 1 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:

„4.
eine Erklärung im Sinne des § 11 Absatz 1a."

4.
In § 25a Absatz 5 Satz 1 wird die Angabe „§ 34 Absatz 6 Satz 3" durch die Angabe „§ 34 Absatz 6 Satz 1" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung, der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DirektZahlDurchfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
V. v. 23.03.2018 BAnz AT 29.03.2018 V1
Artikel 2 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der InVeKoS-Verordnung
... InVeKoS-Verordnung vom 24. Februar 2015 (BGBl. I S. 166), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 12. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3938 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 9 wird ...