Eingangsformel - EEMD-Gebietsvorgabenverordnung (GVV)

V. v. 20.03.2018 BAnz AT 27.03.2018 V1; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 27.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 329
Geltung ab 28.03.2018; FNA: 9290-16-4 Gebühren im Straßenverkehr
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Eingangsformel



Auf Grund des § 4i Satz 1 und 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 12. Juli 2011 (BGBl. I S. 1378) in Verbindung mit § 9 Absatz 1, 3 und 4 des Mautsystemgesetzes, die durch die Artikel 1 und 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1980) eingefügt worden sind, in Verbindung mit § 1 Nummer 1 der BAG-Übertragungsverordnung vom 14. Januar 2016 (BAnz AT 26.01.2016 V1), verordnet das Bundesamt für Güterverkehr:



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