Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage 1 PflAFinV vom 01.01.2024

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 3 PflStudStG am 1. Januar 2024 und Änderungshistorie der PflAFinV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 1 PflAFinV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
Anlage 1 PflAFinV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne Mehrkosten der Ausbildungsvergütung


(Text neue Fassung)

Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes


vorherige Änderung nächste Änderung

Aufstellung über die im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zu finanzierenden Tatbestände nach Teil 2 Abschnitt 3 und nach Teil 5 des Pflegeberufegesetzes



Aufstellung über die im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zu finanzierenden Tatbestände der Pflegeausbildung

(Textabschnitt unverändert)


Lfd. Nr. | Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände)1 | Kostenartengruppen

A. | Kosten der Pflegeschule

1. | Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten
der Praxisbegleitung | Theoretischer
und praktischer
Unterricht

1.1 | Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch
soweit Aufgaben des Lehrpersonals)

1.2 | Hauptamtliches Lehrpersonal

1.3 | Nebenberufliches Lehrpersonal

2. | Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals wäh-
rend der Praxisbegleitung

3. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand

3.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien

3.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteil-
nehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)

3.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

3.4 | Büro- und Schulbedarf

3.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)

3.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren

3.7 | Anwendungssoftware

3.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren

3.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter ein-
schließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur
Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)

3.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung

3.11 | Personalbeschaffungskosten

3.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten

3.13 | Sonstige Sachaufwandskosten

4. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwal-
tung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten
(ggf. anteilig)

4.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)

4.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)

4.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister,
Reinigungsdienst u. ä.)

5. | Betriebskosten des Schulgebäudes

5.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt
werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume,
Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume,
Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
Gebrauchsgüter
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume

6. | Sonstige Gemeinkosten

B. | Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung

1. | Kosten der Praxisanleitung | Praktische
Ausbildung

1.1 | Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich
Reisekosten

vorherige Änderung

1.2 | Kosten der Organisation nach § 8 des Pflegeberufegesetzes einschließlich Reise-
kosten



1.2 | Kosten der Organisation nach den §§ 8 und 38a des Pflegeberufegesetzes einschließlich Reise-
kosten

1.3 | Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter

1.4 | Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich
der erforderlichen Fortbildungskosten

1.5 | Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Aus-
bildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung)

2. | Sachaufwandskosten | Sachaufwand

2.1 | Lehr- und Arbeitsmaterialien

2.2 | Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteil-
nehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)

2.3 | Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen

2.4 | Bürobedarf

2.5 | Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)

2.6 | Rundfunk- und Fernsehgebühren

2.7 | Anwendungssoftware

2.8 | Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren

2.9 | Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter ein-
schließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur
Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)

2.10 | Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung

2.11 | Personalbeschaffungskosten

2.12 | Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten

2.13 | Sonstige Sachaufwandskosten

3. | Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwal-
tung und sonstiger zentraler Dienste | Gemeinkosten
(ggf. anteilig)

3.1 | Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)

3.2 | Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)

3.3 | Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister,
Reinigungsdienst u. ä.)

4. | Betriebskosten der Gebäude

4.1 | Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für
die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichts-
räume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medien-
räume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
Gebrauchsgüter
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume

5. | Sonstige Gemeinkosten

1 Die Kosten von weiteren aufgrund von Kooperationsverträgen an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sind miteinzubeziehen.