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Anlage 1 - Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)

V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622 (Nr. 34); zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2019; FNA: 2124-25-2 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1) Kosten der Träger der praktischen Ausbildung und der Pflegeschulen ohne die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes und ohne die Kosten der Ausbildungsvergütung nach § 39a Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes



Aufstellung über die im Rahmen der Vereinbarung von Ausbildungsbudgets zu finanzierenden Tatbestände der Pflegeausbildung

Lfd. Nr. Kostenarten (zu finanzierende Tatbestände)1 Kostenartengruppen
A.Kosten der Pflegeschule
1.Kosten des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals einschließlich Kosten
der Praxisbegleitung
Theoretischer
und praktischer
Unterricht
1.1Schulleitung (insbesondere administrative und organisatorische Aufgaben, auch
soweit Aufgaben des Lehrpersonals)
1.2Hauptamtliches Lehrpersonal
1.3Nebenberufliches Lehrpersonal
2.Fahrtkostenerstattung des haupt- und nebenberuflichen Lehrpersonals wäh-
rend der Praxisbegleitung
3.SachaufwandskostenSachaufwand
3.1Lehr- und Arbeitsmaterialien
3.2Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteil-
nehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
3.3Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
3.4Büro- und Schulbedarf
3.5Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)
3.6Rundfunk- und Fernsehgebühren
3.7Anwendungssoftware
3.8Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren
3.9Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter ein-
schließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur
Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)
3.10Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung
3.11Personalbeschaffungskosten
3.12Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten
3.13Sonstige Sachaufwandskosten
4.Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwal-
tung und sonstiger zentraler Dienste
Gemeinkosten
(ggf. anteilig)
4.1Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)
4.2Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)
4.3Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister,
Reinigungsdienst u. ä.)
5.Betriebskosten des Schulgebäudes
5.1Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Pflegeschule genutzt
werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichtsräume, Demonstrationsräume,
Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medienräume, Besprechungsräume,
Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
Gebrauchsgüter
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume
6.Sonstige Gemeinkosten
B.Kosten des Trägers der praktischen Ausbildung
1.Kosten der Praxisanleitung Praktische
Ausbildung
1.1Praktische Anleitung durch Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter einschließlich
Reisekosten
1.2Kosten der Organisation nach den §§ 8 und 38a des Pflegeberufegesetzes einschließlich Reise-
kosten
1.3Arbeitsausfallkosten für die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungs-
maßnahmen zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter
1.4Kosten der Qualifikation von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern, einschließlich
der erforderlichen Fortbildungskosten
1.5Kosten der Auszubildenden während der Praxiseinsätze mit Ausnahme der Aus-
bildungsvergütung (z. B. Fahrtkostenerstattung)
2.SachaufwandskostenSachaufwand
2.1Lehr- und Arbeitsmaterialien
2.2Lernmittel für Auszubildende, Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteil-
nehmer und Lehrpersonal (z. B. Fachbücher und Fachzeitschriften)
2.3Reisekosten und Gebühren z. B. für Studienfahrten, Seminare, Arbeitstagungen,
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
2.4Bürobedarf
2.5Porto- und Kommunikationskosten (z. B. Telefon und Onlinedienste)
2.6Rundfunk- und Fernsehgebühren
2.7Anwendungssoftware
2.8Honorare und Reisekosten für Prüfungen und Klausuren
2.9Raum- und Geschäftsausstattung (Gebrauchsgüter und Verbrauchsgüter ein-
schließlich Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur
Höchstgrenze gemäß § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes)
2.10Kosten der Qualitätssicherung, Evaluation, Zertifizierung
2.11Personalbeschaffungskosten
2.12Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten
2.13Sonstige Sachaufwandskosten
3.Sonstiger Personalaufwand sowie Personalaufwand der zentralen Verwal-
tung und sonstiger zentraler Dienste
Gemeinkosten
(ggf. anteilig)
3.1Sonstige direkt gebuchte Personalkosten (z. B. Sekretariat)
3.2Allgemeine Verwaltung (z. B. Personalabteilung, Wirtschaftsabteilung u. ä.)
3.3Sonstige zentrale Dienste (z. B. Technischer Dienst, Werkstätten, Hausmeister,
Reinigungsdienst u. ä.)
4.Betriebskosten der Gebäude
4.1Betriebskosten der Gebäude(-teile) und Räume, die von der Ausbildungsstätte für
die praktische Ausbildung genutzt werden, ggf. anteilige Zurechnung (Unterrichts-
räume, Demonstrationsräume, Gruppenarbeitsräume, Büros, Laboratorien, Medien-
räume, Besprechungsräume, Bibliothek, Sanitärräume, Archiv u. ä.) wie
Wasser, Abwasser, Energie, Brennstoffe
Wirtschaftsbedarf (z. B. Gebäudereinigung)
Steuern, Abgaben (z. B. Müllentsorgung), Versicherungen
Instandhaltung/Unterhalt der Außenanlagen
Gebrauchsgüter
Mietnebenkosten für Ausbildungsräume
5.Sonstige Gemeinkosten
1 Die Kosten von weiteren aufgrund von Kooperationsverträgen an der praktischen Ausbildung beteiligten Einrichtungen sind miteinzubeziehen.






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 PflAFinV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 3 Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
vom 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 PflAFinV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 PflAFinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflAFinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PflAFinV Bestimmung der Ausbildungskosten und Bemessung von Pauschal- und Individualbudgets (vom 01.01.2024)
... der Pflegeausbildung berücksichtigungsfähigen Ausbildungskosten sind anhand der in Anlage 1 aufgeführten Kostentatbestände zu bestimmen. (2) Die Ausbildungskosten sind ...
§ 4 PflAFinV Unterschiedliche Pauschalen bei Pauschalbudgets (vom 01.01.2024)
... 3 des Pflegeberufegesetzes, vereinbart, können mehrere oder alle Kostentatbestände der Anlage 1 in einer Pauschale zusammengefasst werden. (2) Eine Differenzierung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... 62 des Pflegeberufegesetzes". c) In der Angabe zu Anlage 1 wird nach dem Wort „ohne" das Wort „die" eingefügt und werden die ... übermittelt, erstmals zum 2. Mai 2024." 15. Die Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1, § 4 Absatz 1) wird wie folgt geändert: a) In der ...