§ 14 Sprache der Mitteilungen
Mitteilungen nach
§ 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2,
§ 38 Absatz 1 Satz 1 sowie
§ 39 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes sind in deutscher oder englischer Sprache an den Emittenten und die Bundesanstalt zu übermitteln.
Frühere Fassungen von § 14 WpAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 02.11.2017 BGBl. I S. 3727
Artikel 1 3. WpAIVÄndV ... 25" wird jeweils durch die Angabe „§ 38" ersetzt. 22. § 18 wird § 14 und die Wörter „§ 21 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1a, § 25 Abs. 1 Satz ... wird durch die Angabe „§ 40 Absatz 2" ersetzt. 26. § 22 wird § 18 und wie folgt ändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „§ 37v Abs. ...
Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung
V. v. 25.01.2012 BGBl. I S. 121
Artikel 1 1. WpAIVÄndV ... Aktien mit höchstens 20 Prozent Berücksichtigung finden." 2. In § 18 wird nach der Angabe „Abs. 1a" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und ...
Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie
G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2029, 2017 I 558
Risikobegrenzungsgesetz
G. v. 12.08.2008 BGBl. I S. 1666
Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Vierte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeigeverordnung
V. v. 19.10.2018 BGBl. I S. 1758
Artikel 1 4. WpAVÄndV ... „oder Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Unterabsatz 2" gestrichen. 3. § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Sprache der Mitteilungen ... Unterabsatz 2" gestrichen. 3. § 14 wird wie folgt gefasst: „ § 14 Sprache der Mitteilungen Mitteilungen nach § 33 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, ...
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