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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (EheRAnpG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Personenstandsverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2018 PStV § 51a, § 54, Anlage 1, Anlage 4, Anlage 5

Die Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 51a gestrichen.

2.
§ 51a wird aufgehoben.

3.
§ 54 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

„2.
der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24, 25 Absatz 1, 2 oder 3 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder der im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 27 Absatz 2 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 30 oder § 31 des Aufenthaltsgesetzes ist oder der eine Niederlassungserlaubnis für Lebenspartner nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzt oder der eine Aufenthaltserlaubnis für gleichgeschlechtliche Ehegatten nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 30 oder § 31 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Niederlassungserlaubnis für gleichgeschlechtliche Ehegatten nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes besitzt."

4.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1206 wird folgende Nummer 1220 eingefügt:

?1220Geschlecht XX   
."

 
b)
Nach Nummer 1306 wird folgende Nummer 1320 eingefügt:

?1320Geschlecht XX   
."

 
c)
Nach Nummer 4306 wird folgende Nummer 4320 eingefügt:

?4320Geschlecht des Ehegatten, Ehe-
oder Lebenspartners
 XX  
."

 
d)
In der Zeile 4450 Tag der Eheschließung wird die Angabe „4450" durch die Angabe „4440" ersetzt.

5.
Die Anlagen 4 und 5 werden wie folgt gefasst:

Anlage 4 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Geburtenregister

Geburtenregister, Seite 1 (BGBl. 2018 I S. 2642)


Geburtenregister, Seite 2 (BGBl. 2018 I S. 2643)


 
Anlage 5 (zu den §§ 11, 19, 48, 65) Sterberegister

Sterberegister (BGBl. 2018 I S. 2644)




 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EheRAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EheRAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 89 11. ZustAnpV Änderung der Personenstandsverordnung
... 3 Satz 2 der Personenstandsverordnung vom 22. November 2008 (BGBl. I S. 2263), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Innern" durch die Wörter ...