Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt (2. BinSchHaftRÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 196 (Nr. 6); Geltung ab 09.03.2019
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 9. März 2019 2. BinSchHaftRÄndG Artikel 7

Nach Artikel 7 Absatz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Haftungsbeschränkung in der Binnenschifffahrt vom 5. Juli 2016 (BGBl. I S. 1578) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem Artikel 7 Absatz 1 mit dem Wirksamwerden der Kündigung des Straßburger Übereinkommens vom 4. November 1988 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI) (BGBl. 1998 II S. 1643, 1644) für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Juli 2019 in Kraft treten wird.



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