§ 4 - Conterganstiftungsgesetz (ContStifG)

neugefasst durch B. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1537; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 19.10.2005; FNA: 2172-6 Sozialhilfe und Wohlfahrtswesen
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§ 4 Stiftungsvermögen


§ 4 hat 5 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

(1) Das Stiftungsvermögen besteht aus

1.
den Mitteln, die der Bund der Stiftung für die Leistung von Kapitalentschädigungen und Conterganrenten nach § 13 Abs. 1 sowie für die notwendigen Verwaltungskosten zur Verfügung stellt;

2.
den Mitteln in Höhe von 30 Millionen Euro jährlich, die der Bund für die Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe und zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren zur Verfügung stellt; die sonstigen Kosten im Zusammenhang mit diesen Leistungen und der Förderung der Kompetenzzentren einschließlich der Verwaltungskosten werden ebenfalls aus diesem Betrag gezahlt;

3.
einer Zuwendung von 50 Millionen Euro der Grünenthal GmbH, die am 15. Juli 2009 zu leisten ist;

4.
den Mitteln in Höhe von 51.129.000 Euro, die der Bund nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat, sowie aus den Mitteln, die der Bund für bis zum Ablauf des 30. Juni 2022 noch nicht rechtskräftig beschiedene Anträge gemäß § 13 Absatz 4 Satz 4 zur Verfügung stellt;

5.
dem Kapitalstock in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die der Bund nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat;

6.
Mitteln in Höhe von 5 Millionen Euro, die der Bund nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat;

7.
den Zuwendungen nach Absatz 2

und dem daraus erwirtschafteten Vermögen.

(2) 1Die Stiftung ist berechtigt, Zuwendungen von dritter Seite anzunehmen. 2Die Stiftung wirbt um weitere Zuwendungen bei Dritten.


Text in der Fassung des Artikels 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes G. v. 9. Juli 2021 BGBl. I S. 2512 m.W.v. 15. Juli 2021

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Frühere Fassungen von § 4 ContStifG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.07.2021Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
vom 09.07.2021 BGBl. I S. 2512
aktuell vorher 19.08.2020Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
vom 12.08.2020 BGBl. I S. 1887
aktuell vorher 01.01.2017 (28.02.2017)Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
vom 21.02.2017 BGBl. I S. 263
aktuell vorher 01.08.2013Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
vom 26.06.2013 BGBl. I S. 1847
aktuell vorher 30.06.2009Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
vom 25.06.2009 BGBl. I S. 1534
aktuellvor 30.06.2009früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 4 ContStifG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ContStifG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ContStifG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ContStifG Stiftungsvermögen (vom 15.07.2021)
... 2009 zu leisten ist; 4. den Mitteln in Höhe von 51.129.000 Euro, die der Bund nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat, sowie aus den Mitteln, die der Bund ... stellt; 5. dem Kapitalstock in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die der Bund nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat; 6. Mitteln in Höhe von 5 ... gestellt hat; 6. Mitteln in Höhe von 5 Millionen Euro, die der Bund nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat; 7. den Zuwendungen nach Absatz ...
§ 11 ContStifG Verwendung des Stiftungsvermögens (vom 19.08.2020)
... die leistungsberechtigten Personen nach den §§ 12 und 13 a) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer 3 und die daraus erzielten Erträge sowie b) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer ... 4 Abs. 1 Nummer 3 und die daraus erzielten Erträge sowie b) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nummer 4 in Höhe von 50 Millionen Euro und die daraus seit dem 1. Januar 2009 erzielten ... zur Deckung spezifischer Bedarfe und der Förderung der Kompetenzzentren die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 ; 3. für die übrigen Leistungen nach diesem Abschnitt die Mittel nach § 4 ... Nummer 2; 3. für die übrigen Leistungen nach diesem Abschnitt die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 mit Ausnahme der Mittel für die notwendigen ...
§ 19 ContStifG Finanzielle Ausstattung (vom 15.07.2021)
... nach diesem Abschnitt sind zu verwenden 1. die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 ; 2. die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten ... die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Absatz 1 Nummer 5; 2. die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten Erträge; 3. Zuwendungen nach § 4 Abs. 2, soweit ... § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten Erträge; 3. Zuwendungen nach § 4 Abs. 2 , soweit nicht die oder der Zuwendende etwas anderes bestimmt ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1847
Artikel 1 3. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... vom 25. Juni 2009 (BGBl. I S. 1537) wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 ... „2. für die Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 2, soweit diese Leistungen im Einzelfall nicht von einem anderen Kostenträger ...

Fünftes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1887
Artikel 1 5. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 4 Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. den Mitteln in Höhe von 30 Millionen Euro ... zur Deckung spezifischer Bedarfe und der Förderung der Kompetenzzentren die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 2 ;". 3. § 13 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ...

Sechstes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2512
Artikel 1 6. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... Menschen" durch die Wörter „Menschen mit Behinderung" ersetzt. 4. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 werden nach dem Wort „hat" die ... „5. dem Kapitalstock in Höhe von 1,5 Millionen Euro, die der Bund nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat; 6. Mitteln in Höhe von ... gestellt hat; 6. Mitteln in Höhe von 5 Millionen Euro, die der Bund nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat;". c) Die bisherige ... Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 ;". b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. ... b) Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt: „2. die Mittel nach § 4 Absatz 1 Nummer 6 und die daraus erzielten Erträge;". c) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 21.02.2017 BGBl. I S. 263
Artikel 1 4. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... 2013 (BGBl. I S. 1847) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 4 Absatz 1 Nummer 2 wird folgender Halbsatz angefügt: „die sonstigen Kosten im Zusammenhang mit ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
G. v. 25.06.2009 BGBl. I S. 1534
Artikel 1 2. ContStifGÄndG Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
... Spätfolgen hervorgerufenen Beeinträchtigungen zu mildern." 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... ist; 3. den Mitteln in Höhe von 51.129.000 Euro, die der Bund nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Errichtungsgesetzes zur Verfügung gestellt hat; 4. den ... Personen nach den §§ 12 und 13 a) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 und die daraus erzielten Erträge sowie b) die Mittel nach § 4 ... 4 Abs. 1 Nr. 2 und die daraus erzielten Erträge sowie b) die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 in Höhe von 50 Millionen Euro und die daraus seit dem 1. Januar 2009 erzielten ... 2. für die übrigen Leistungen nach diesem Abschnitt die Mittel nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 mit Ausnahme der Mittel für die notwendigen Verwaltungskosten."  ... diesem Abschnitt sind zu verwenden 1. die Erträge aus den Mitteln nach § 4 Abs. 1 Nr. 3, die nicht unter § 11 Satz 2 Nr. 1 fallen; 2. Zuwendungen nach ... 1 Nr. 3, die nicht unter § 11 Satz 2 Nr. 1 fallen; 2. Zuwendungen nach § 4 Abs. 2, soweit nicht die oder der Zuwendende etwas anderes bestimmt hat. § 20 ...


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