Änderung § 2 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen vom 14.05.2026

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.05.2026 geltenden Fassung
§ 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 14.05.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 130
(heute geltende Fassung) 
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2026 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 1. August 2028 außer Kraft.

(heute geltende Fassung) 
 



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