Die
Versorgungsmedizin-Verordnung vom
10. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2412), die zuletzt durch Artikel 26 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt gefasst:
„§ 1 Zweck der Verordnung
Diese Verordnung regelt die medizinischen Grundsätze und Kriterien, die bei der ärztlichen Begutachtung nach Teil 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch anzuwenden sind, sowie das dafür maßgebende Verfahren."
- 2.
- Die Anlage zu § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu Teil C Nummer 13 gestrichen.
- b)
- In Teil C wird die Nummer 13 aufgehoben.