Eingangsformel - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung (12. BWOÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.02.2020 BGBl. I S. 199 (Nr. 8); Geltung ab 22.02.2020
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Eingangsformel



Auf Grund des § 52 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 12. Juli 2012 (BGBl. I S. 1501) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 14. März 2018 (BGBl. I S. 374) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:



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