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Zitierungen von § 6 Gesetz zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 EStiftG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EStiftG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 EStiftG Vorstand
... Mitgliedern. (3) Die Mitglieder des ersten Vorstands werden von den drei in § 6 Absatz 3 Nummer 1 bis 3 genannten Mitgliedern des Stiftungsrats bestellt. Jeder weitere Vorstand wird vom ...
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