Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben

Eingangsformel - SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV k.a.Abk.)

V. v. 20.04.2020 BAnz AT 21.04.2020 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 03.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 97
Geltung ab 22.04.2020; FNA: 2126-13-12 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Eingangsformel



Auf Grund des § 5 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a, b, c, e und f und Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:



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