Änderungen an Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 24.12.2020Synopse gesamt oder einzeln für
Artikel 1, Artikel 6
Artikel 1a Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3047)


Änderungen durch Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzes

m.W.v.
(verkündet)
ändertdie Vorschriften ...
(Synopse/Diff)
der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen

vergangene und konsolidierte Änderungen (Änderung verpasst? )

 01.01.2021Artikel 2AnlageGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
 28.04.2020Artikel 1Synopse gesamt oder einzeln für
§ 2, § 5, § 9, § 12, § 13, § 16, § 21, § 23, § 30, § 35, § 37, § 39, § 44, § 45, § 46, § 49, Anlage 2, Anlage 3
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Artikel 2AnlageGebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Artikel 3Synopse gesamt oder einzeln für
§ 4, Anlage
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
Artikel 4Synopse gesamt oder einzeln für
Anlage 12, Anlage 13
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Artikel 5§ 1Ferienreiseverordnung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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