Das
Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch
Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 107e gestrichen.
- 2.
- § 107e wird aufgehoben.
Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3136