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Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020 sowie zur Änderung des Abgeordnetengesetzes (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2020 - AbgAnpAusGEG 2020 k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß § 11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2020


Artikel 1 ändert mWv. 6. Juni 2020 AbgAnpAusG



Artikel 2 Änderung des Abgeordnetengesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 6. Juni 2020 AbgG § 11

§ 11 des Abgeordnetengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (BGBl. I S. 326), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 5. Januar 2017 (BGBl. I S. 17) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „mit Wirkung vom 1. Juli 2014 8.667 Euro und vom 1. Januar 2015 9.082 Euro" durch die Angabe „10.083,47 Euro" ersetzt.

2.
In Absatz 4 Satz 1 werden das Komma und die Wörter „erstmals zum 1. Juli 2016," gestrichen.


Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Juni 2020.


Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer