(224-14)
Das
Gesetz über die Errichtung einer Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur vom
5. Juni 1998 (BGBl. I S. 1226) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Satz 1 werden die Wörter „dem Bundesministerium des Innern" durch die Wörter „der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „des Bundesministeriums des Innern" durch die Wörter „der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde" ersetzt.