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VI. Abschnitt - Gesetz über den Beruf des Logopäden (LogopG k.a.Abk.)


VI. Abschnitt Schlußvorschriften

§ 10



(aufgehoben)




§ 11


§ 11 hat 3 frühere Fassungen, wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 LogopG offen

1§ 4 Absatz 5 bis 7 tritt am 31. Dezember 2024 außer Kraft. 2Ausbildungen nach § 4 Absatz 5, die vor dem 31. Dezember 2024 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.



 
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