Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen (EntsRLUG k.a.Abk.)

G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1657 (Nr. 35); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 03.12.2020 BGBl. I S. 2691
Geltung ab 30.07.2020, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Folgeänderungen


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. Juli 2020 MiLoG § 1, GSA Fleisch § 2, § 3



1.
In § 2 wird die Angabe „§ 6 Absatz 10" durch die Angabe „§ 6 Absatz 9" ersetzt.

2.
In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „§ 6 Absatz 10 Satz 2 bis 4" durch die Wörter „§ 6 Absatz 9 Satz 2 bis 4" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 EntsRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EntsRLUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Arbeitsschutzkontrollgesetz
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3334
Artikel 2 ArbSchKonG Änderung des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft
... Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2572), das durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 werden nach dem ...

Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 28.06.2022 BGBl. I S. 969
Artikel 1 MiLoAnpG Änderung des Mindestlohngesetzes
... Mindestlohngesetz vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1657 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 Satz 1 ...


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