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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der Schweinepest-Verordnung (FuttMVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Futtermittelverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Dezember 2020 FuttMV § 3, § 2, § 4, § 40, § 47a (neu), § 50, Anlage 1

Die Futtermittelverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 18. Juli 2018 (BGBl. I S. 1219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 wird aufgehoben.

2.
§ 3 wird aufgehoben.

3.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Die bisherigen Absätze 2, 3 und 4 werden die Absätze 1, 2 und 3.

4.
§ 40 Absatz 2 Nummer 1 wird aufgehoben.

5.
Nach § 47 wird folgender § 47a eingefügt:

§ 47a Ordnungswidrigkeiten bei bestimmten Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung (EU) 2020/354

Ordnungswidrig im Sinne des § 60 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen Artikel 1 der Verordnung (EU) 2020/354 der Kommission vom 4. März 2020 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendungen von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG (ABl. L 67 vom 5.3.2020, S. 1) ein Futtermittel in den Verkehr bringt."

6.
Dem § 50 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Auf Sachverhalte, die vor dem 24. Dezember 2020 entstanden sind, sind die §§ 2 und 4 Absatz 1, § 40 Absatz 2 Nummer 2 und die Anlage 1 in der bis zum 24. Dezember 2020 geltenden Fassung hinsichtlich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten weiter anzuwenden."

7.
Anlage 1 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Futtermittelverordnung und der Schweinepest-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 FuttMVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FuttMVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 2 FuttMVuaÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 1 tritt am 25. Dezember 2020 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung der Vorschriften über die Verbringung von Lebensmitteln und Futtermitteln in die Europäische Union
V. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 128
Artikel 2 LFVVEV Änderung der Futtermittelverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2016 (BGBl. I S. 2004), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2020 (BGBl. I S. 1700 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt 2 wird wie folgt ...