Die
Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung vom
6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4209), die zuletzt durch
Artikel 1 der Verordnung vom 4. Juli 2018 (BGBl. I S. 1086) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht werden nach der Angabe zu Anlage 24 folgende Angaben eingefügt:
„Anlage 25 KPL
Anlage 26 ILAAP".
- 2.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Überwachung" die Wörter „sowie aus den Angaben zur Kapitalplanung und zum Liquiditätsmanagement" eingefügt und es wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.
- 3.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 2 wird aufgehoben.
- b)
- Im neuen Satz 2 wird die Angabe „Absatz 3" gestrichen.
- 4.
- In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.
- 5.
- In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „24" durch die Angabe „26" ersetzt.
- 6.
- § 12 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absätze 1 und 2 werden aufgehoben.
- b)
- Die Absatzbezeichnung „(3)" wird gestrichen.
- 7.
- Die Anlagen 3 und 13 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
- 8.
- Die Anlagen 14 und 15 sowie 18 bis 24 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
- 9.
- Die Anlagen 25 und 26 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990