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§ 8 - Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Bundes (JubV)

neugefasst durch B. v. 13.03.1990 BGBl. I S. 487; aufgehoben durch § 7 V. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2267
Geltung ab 21.05.1965; FNA: 2030-2-8 Beamte
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§ 8



(1) Die Jubiläumszuwendung wird von der obersten Dienstbehörde gewährt; sie kann die Ausübung dieser Befugnis sowie die Entscheidung über die Versagung der Zuwendung auf nachgeordnete Behörden übertragen.

(2) Die oberste Dienstbehörde, in deren Bereich bisher eine Jubiläumszuwendung anderer Art gewährt wurde, kann bestimmen, daß eine solche Zuwendung unter Anrechnung auf die Jubiläumszuwendung nach § 2 Abs. 1 weiterhin gewährt wird.



 

Zitierungen von § 8 JubV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 JubV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JubV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen und die Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundesbahn
A. v. 26.01.1976 BGBl. I S. 404; zuletzt geändert durch A. v. 28.06.1982 BGBl. I S. 1012
I. DBBeamtRAnO
... dienstlichen Wohnsitz nach § 15 Abs. 2 Satz 1 BBesG anzuweisen, g) nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost POSTDIENST
A. v. 05.04.1990 BGBl. I S. 754
Anordnung POSTDIENSTBRAnO
... Beamtenverhältnisses, in bezug auf ihr Amt gewährt werden, 1.2 nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Bundespost und der Bundesdruckerei
A. v. 07.05.1985 BGBl. I S. 778; teilweise außer Kraft durch 1990 I 438, 1990 I 752, 1990 I 754, 1990 I 1336, 1990 I 2051
Anordnung DBPBRAnO
... Beamtenverhältnisses, in bezug auf ihr Amt gewährt werden, 1.2 nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost TELEKOM
A. v. 28.02.1990 BGBl. I S. 438
Anordnung TELEKOMBRAnO
... Beamtenverhältnisses, in bezug auf ihr Amt gewährt werden, 1.2 nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiete des Beamtenrechts im Geschäftsbereich des Direktoriums der Deutschen Bundespost
A. v. 11.06.1990 BGBl. I S. 2051
Anordnung DBPDirBeamtRAnO
... in bezug auf ihr Amt gewährt werden, 1.2 nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Delegationsanordnung BEV
A. v. 24.08.2005 BGBl. I S. 2515
VII. DelegationsAnO BEV Übertragung von Befugnissen nach anderen Vorschriften
... Sonderurlaubsverordnung genannten Zwecke zu entscheiden, 3. nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DPAG ÜbertrAnO)
A. v. 26.05.2011 BGBl. I S. 1009; aufgehoben durch § 7 A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189
Eingangsformel DPAG ÜbertrAnO
... 3 Satz 2 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160), - § 8 Absatz 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Post AG
A. v. 11.12.2003 BGBl. 2004 I S. 34; aufgehoben durch IV. Inkrafttreten A. v. 26.05.2011 BGBl. I S. 1009
I. PostAGBefugAnO
... ihr Amt gewährt werden, zu entscheiden und - nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Postbank AG
A. v. 28.08.2003 BGBl. I S. 1954; aufgehoben durch I. A v 27.04.2006 BGBl. I S. 1257
I. PostbankAGBRAnO
... zuletzt angehört hat, und - nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Anordnung zur Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts im Bereich der Deutschen Telekom AG
A. v. 25.02.2004 BGBl. I S. 472; aufgehoben durch VII. A. v. 27.09.2010 BGBl. I S. 1363
I. TelekomBRAnO
... in Bezug auf das Amt anzunehmen, zu entscheiden und 4. nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...

Delegationsanordnung BMVBW
A. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 746; aufgehoben durch A. v. 25.05.2010 BGBl. I S. 781
VII. DelegAnOBMVBW Übertragung von Befugnissen nach anderen Vorschriften
... den Leitern und Leiterinnen der in Abschnitt I genannten Behörden die Befugnis, nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und ...