Die
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung vom
20. April 2020 (BAnz AT 21.04.2020 V1) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 4 Absatz 1 wird die Angabe „5 Euro" durch die Angabe „2,50 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 2 wird die Angabe „30. September 2020" durch die Angabe „31. Dezember 2020" ersetzt.
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. September 2020.