Eingangsformel - Dritte Verordnung zur Änderung der Marktordnungswaren-Meldeverordnung (3. MarktOWMVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2431 (Nr. 53); Geltung ab 24.11.2020, abweichend siehe Artikel 2
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Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 2 des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren, von denen § 15 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 402 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:



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