Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„119.5 | Bewertung der Unternehmen, die an der Herstellung oder Ver- teilung von Zulassungsbescheinigungen Teil I, EU-Führer- scheinen, Fahrerqualifizierungsnachweisen, Stempeln, Plaket- ten, Plakettenträgern, Prüfmarken oder anderen Dokumenten beteiligt sind | 2.659,00 bis 3.477,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„119.7 | Überwachung der an Herstellung oder Verteilung von Zulas- sungsbescheinigungen Teil I, EU-Führerscheinen, Fahrerquali- fizierungsnachweisen, Stempeln, Plaketten, Plakettenträgern, Prüfmarken oder anderen Dokumenten beteiligten Unterneh- men | 1.483,00 bis 2.399,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„146 | Auskünfte aus dem und Mitteilungen an das Berufskraftfahrer- qualifikationsregister (BQR), die im Zusammenhang mit der Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen stehen | 5,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„343 | Fahrerqualifizierungsnachweis | |
343.1 | Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines Fahrerqualifizie- rungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnach- weises bei Änderungen oder Beschädigung sowie Entschei- dung über den Antrag (§§ 8 und 9 BKrFQV) | 15,80 |
343.2 | Prüfung eines Antrags auf Ausstellung eines neuen Fahrerqua- lifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl sowie Ent- scheidung über den Antrag (§ 9 Absatz 2 BKrFQV) | 20,20 |
343.3 | Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktver- sand innerhalb Deutschlands | 11,70 |
343.4 | Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises sowie Zustellung des Fahrerqualifizierungsnachweises im Direktver- sand in EU-Mitgliedstaaten | 12,80 |
343.5 | Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises im Ex- pressverfahren sowie Aushändigung des Fahrerqualifizie- rungsnachweises | 17,10 |
344 | Prüfung eines Antrags auf Anrechnung anderer abgeschlosse- ner spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Ent- scheidung über den Antrag (§ 2 Absatz 5, § 4 Absatz 4 BKrFQV) | 7,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„345 | Entscheidung über die Erteilung bei Anerkennung einer Aus- bildungsstätte nach § 9 BKrFQG, Untersagung der Ausübung von Tätigkeiten nach § 10 Absatz 4 BKrFQG, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, einschließlich Anerkennungsurkun- de, nach § 10 Absatz 1 und 2 BKrFQG | 51,10 bis 511,00 |
346 | Überwachung der Ausbildungsstätten nach § 11 Absatz 1 und 2 BKrFQG Die Gebühr ist auch zu entrichten, wenn die Überwachung ohne Verschulden der Überwachungsbehörde und ohne aus- reichende Entschuldigung des Inhabers der Ausbildungsstätte am festgesetzten Termin nicht stattfinden oder nicht zu Ende geführt werden konnte. | 30,70 bis 511,00". |