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§ 17 - Veranstaltungstechnikmeister-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik-Fortbildungsprüfungsverordnung (VTMBAProVTFPrV)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 2977 (Nr. 63)
Geltung ab 22.12.2020; FNA: 806-22-6-69 Berufliche Bildung

§ 17 Gegenstand des Prüfungsteils



(1) Im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" soll die zu prüfende Person die in § 20 dargestellten Qualifikationsinhalte ganzheitlich an einem veranstaltungstechnischen Projekt aus ihrer betrieblichen Praxis nachweisen.

(2) Die zu prüfende Person muss an der Durchführung des Projekts in einer der folgenden Funktionen beteiligt gewesen sein:

1.
als technischer Gesamtleiter oder technische Gesamtleiterin der Produktion,

2.
als technischer Gesamtleiter oder technische Gesamtleiterin der Veranstaltungsstätte,

3.
als technischer Fachbereichsleiter oder technische Fachbereichsleiterin, insbesondere für Bühnentechnik, Beleuchtungstechnik, Beschallungstechnik oder Medientechnik, oder

4.
in anderer technischer Leitungsfunktion, die einer der vorgenannten Funktionen in Breite und Tiefe gleichwertig ist.



 

Zitierungen von § 17 VTMBAProVTFPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 VTMBAProVTFPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VTMBAProVTFPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 VTMBAProVTFPrV Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
... bis 16 sowie den Anforderungen des Prüfungsteils „Veranstaltungsprojekt" nach den §§ 17 bis 20. (6) Die erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 2 Nummer 1 ...
§ 4 VTMBAProVTFPrV Gliederung der Prüfung
... 11 bis 16 sowie 3. Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt" nach den §§ 17 bis ...
§ 18 VTMBAProVTFPrV Projektantrag
... vorzulegen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn das Projekt geeignet ist, den nach § 17 Absatz 1 verlangten Nachweis führen zu können, und die Voraussetzungen der Absätze 2 und 3 ... des technischen Umfangs, 3. die Funktion der zu prüfenden Person nach § 17 Absatz 2 und 4. den Verantwortungsbereich der zu prüfenden Person. (4) ...
Anlage 2 VTMBAProVTFPrV (zu § 24 Absatz 1) Zeugnisinhalte
... Benennung der Funktion der zu prüfenden Person im veranstaltungstechnischen Projekt nach § 17 Absatz 2 und Titel des veranstaltungstechnischen Projekts nach § 18 Absatz 3 Nummer 1, 4. ...