Änderung § 7 RohmilchGütV vom 14.06.2026

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 MilchPQVEV am 14. Juni 2026 und Änderungshistorie der RohmilchGütV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 7 RohmilchGütV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 14.06.2026 geltenden Fassung
§ 7 RohmilchGütV n.F. (neue Fassung)
in der am 14.06.2026 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 7 Sachkunde der Probenehmer


(Text neue Fassung)

§ 7 Sachkundige Probenahme


vorherige Änderung

(1) Der Abnehmer darf die Probenahme nur von Probenehmern vornehmen lassen, die über die Sachkunde für eine solche Probenahme verfügen.

(2) 1 Probenehmer müssen die Anforderungen an die Sachkunde nach Anlage 1 Abschnitt A erfüllen. 2 Probenehmer, die die Probenahme unter Verwendung von Milchsammelwagen vornehmen, müssen zusätzlich die Anforderungen an die Sachkunde erfüllen, die in Anlage 1 Abschnitt B festgelegt sind.



(1) Der Abnehmer muss die Anforderungen der Anlage 1 an eine sachkundige Probenahme einhalten und darf die Probenahme nur durch Probenehmer vornehmen lassen, die über eine solche Sachkunde verfügen.

(2) 1 Jeder Probenehmer muss die Anforderungen nach Anlage 1 Abschnitt A erfüllen. 2 Wird die Probenahme unter Verwendung von Milchsammelwagen vorgenommen, muss der Probenehmer zusätzlich die Anforderungen nach Anlage 1 Abschnitt B erfüllen.




Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed