Artikel 7 - Siebtes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (7. VStÄndG k.a.Abk.)

G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 607 (Nr. 14); zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Geltung ab 13.02.2023, abweichend siehe Artikel 12
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Artikel 7 Änderung des Alkopopsteuergesetzes


Artikel 7 ändert mWv. 13. Februar 2023 AlkopopStG § 5

§ 5 des Alkopopsteuergesetzes vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1857, 2228), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 420) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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