Artikel 7 - Gesetz zur Novellierung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVGNG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung


Artikel 7 ändert mWv. 15. Juni 2021 BABauRaumOG § 4

§ 4 Absatz 2 des Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 2902), das zuletzt durch Artikel 40 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird aufgehoben.



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