Artikel 9a - Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht (WaStNUG k.a.Abk.)

Artikel 9a Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung


Artikel 9a wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 27. Juli 2021 MaStRV Anlage, mWv. 1. Januar 2023 § 18, § 19

Die Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. Juli 2021 (BGBl. I S. 2860) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2023

1.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 2 bis 4 werden aufgehoben.

b)
Die bisherigen Absätze 5 und 6 werden die Absätze 2 und 3.

2.
§ 19 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird aufgehoben.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


3.
In der Anlage wird in Zeile II.2.2.1 und II.2.2.2 der Spalte V jeweils die Angabe „NP" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 9a Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9a WaStNUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WaStNUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 WaStNUG Inkrafttreten
...  (5) Artikel 12 Nummer 6 tritt mit Wirkung zum 14. August 2020 in Kraft. (6) Artikel 9a Nummer 1 und 2 tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV)
Artikel 1 V. v. 02.12.2021 BGBl. I S. 5126; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 13.12.2022 BGBl. I S. 2286
§ 3 BioSt-NachV Anforderungen für die Vergütung (vom 17.12.2022)
... der Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 9a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung registriert hat oder eine ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 10 EEGAusbGuEnFG Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung
... Marktstammdatenregisterverordnung vom 10. April 2017 (BGBl. I S. 842), die zuletzt durch Artikel 9a des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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