Artikel 6 - Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatRMoG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Markenverordnung


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2022 MarkenV § 25, § 43, § 45, § 46

Die Markenverordnung vom 11. Mai 2004 (BGBl. I S. 872), die zuletzt durch Artikel 73 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu Teil 5 wie folgt gefasst:

„Teil 5 Internationale Registrierungen

§ 43 (weggefallen)

§ 44 Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen

§ 45 (weggefallen)

§ 46 Schutzverweigerung".

2.
In § 25 Nummer 31 wird die Angabe „§§ 110, 122 Abs. 2" durch die Angabe „§ 110 Absatz 2" ersetzt.

3.
Die §§ 43 und 45 werden aufgehoben.

4.
In § 46 Absatz 1 werden die Wörter „nach Artikel 3ter des Madrider Markenabkommens oder" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 6 Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. PatRMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. PatRMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 2. PatRMoG Inkrafttreten
... Nummer 7, 4. Artikel 4, 5. Artikel 5 Nummer 1, 5, 8 bis 14, 6. Artikel 6 , 7. Artikel 7 Nummer 1 und 4, 8. Artikel 8 Nummer 1, 2 und 3 Buchstabe b bis ...


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