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§ 2 - BAF-Ermächtigungsübertragungsverordnung (BAF-ErmÜbertrV k.a.Abk.)

Artikel 2 V. v. 09.08.2021 BGBl. I S. 3568, 3569 (Nr. 54); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378
Geltung ab 20.08.2021; FNA: 96-1-56 Luftverkehr
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§ 2 Ermächtigungsübertragung nach § 32 Absatz 4c Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes



Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des § 32 Absatz 4 Nummer 2, 3, 4, 4a, 5, 7 und 7a des Luftverkehrsgesetzes zu erlassen.





 

Frühere Fassungen von § 2 BAF-Ermächtigungsübertragungsverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung
vom 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 BAF-Ermächtigungsübertragungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BAF-ErmÜbertrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAF-ErmÜbertrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378
Artikel 1 FluSiMoV Änderung der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Luftverkehrsgesetz zur Beauftragung einer Flugsicherungsorganisation
... - BAF-ErmÜbertrV)". 2. Der Satz wird durch die folgenden §§ 1 und 2 ersetzt: „§ 1 Ermächtigungsübertragung nach § 31f Absatz 3a ... vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 327) geändert worden ist, zu erlassen. § 2 Ermächtigungsübertragung nach § 32 Absatz 4c Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes ...