Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des
§ 32 Absatz 4 Nummer 2, 3, 4, 4a, 5, 7 und 7a des Luftverkehrsgesetzes zu erlassen.
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Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und zur Aufhebung und Änderung von Rechtsverordnungen für den Bürokratieabbau im Bereich der Flugsicherung
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 378