Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und weiterer Vorschriften (KÜOuaÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel 1)



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet auf Grund

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des § 4 Absatz 4 und des § 20 Absatz 4 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), die zuletzt durch Artikel 1 Nummer 5 und 23 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2495) geändert worden sind, sowie

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des § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), der zuletzt durch Artikel 6 Nummer 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2143) geändert worden ist:


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1)
Artikel 2 dieser Verordnung dient der Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) in Bezug auf die Auferlegung von Ausgleichsmaßnahmen.



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