Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (2. LSVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.11.2021 BGBl. I S. 4788 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 156
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Eingangsformel *



Auf Grund des § 49 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 bis 4 des Energiewirtschaftsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 15 26 vom Gesetzes des. Juli 2016 (BGBl. I S. 1786) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

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Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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