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Artikel 3 - Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung (2. LSVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 02.11.2021 BGBl. I S. 4788 (Nr. 77); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 156
Geltung ab 01.01.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft.

(2) (aufgehoben)


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 10. November 2021.



 
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Frühere Fassungen von Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 24.06.2023Artikel 2 Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
vom 17.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 156

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 2. LSVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. LSVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
V. v. 17.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 156
Artikel 2 3. LSVÄndV Änderung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung
... 2 und 3 Absatz 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung vom 2. November 2021 (BGBl. I S. 4788) werden ...