Die
Schneidwerkzeugmechanikermeisterverordnung vom
22. November 2011 (BGBl. I S. 2315) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk
(Präzisionswerkzeugmechanikermeisterverordnung - PräzwMechMstrV)".
- 2.
- In § 1 Satz 2 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.
- 3.
- In § 2 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.
- 4.
- In § 3 Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.
- 5.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Präzisionsschneidwerkzeuge" durch das Wort „Zerspanwerkzeuge" ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 wird das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.
- b)
- In Absatz 4 wird das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.
- 6.
- § 6 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugen" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeugen" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.
- 7.
- § 8 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „Schneidwerkzeugmechaniker-Handwerk" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechaniker-Handwerk" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 Satz 1, Nummer 2 Satz 1 und Nummer 3 Satz 1 wird jeweils das Wort „Schneidwerkzeugmechanikerbetrieb" durch das Wort „Präzisionswerkzeugmechanikerbetrieb" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c und d wird jeweils das Wort „Schneidwerkzeuge" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeuge" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 1 Satz 3 Buchstabe c, e, f und g wird jeweils das Wort „Schneidwerkzeugen" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeugen" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 2 Satz 2 Buchstabe h wird das Wort „Schneidwerkzeugen" durch die Wörter „Schneid- oder Zerspanwerkzeugen" ersetzt und werden die Wörter „und Maschinenmessern" gestrichen.
V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39