Artikel 1 - Verordnung zur Neuregelung befähigungsrechtlicher Vorschriften in der Binnenschifffahrt (BinSchPersVEV 2021 k.a.Abk.)

V. v. 26.11.2021 BGBl. I S. 4982, 5204, 2023 I Nr. 144
Geltung ab 07.12.2021
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Artikel 1 Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt


Artikel 1 ändert mWv. 7. Dezember 2021 BinSchPersV

(gesamter Text siehe Binnenschiffspersonalverordnung - BinSchPersV)



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