Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung (PatAnwVVEVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Notarfachprüfungsverordnung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 NotFV § 14, § 15

Die Notarfachprüfungsverordnung vom 7. Mai 2010 (BGBl. I S. 576), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 14 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:

„Dem Vortrag schließt sich ein kurzes Vertiefungsgespräch an."

2.
In § 15 Satz 2 wird die Angabe „20" durch die Angabe „30" und die Angabe „80" durch die Angabe „70" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 PatAnwVVEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatAnwVVEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Notarfachprüfungsverordnung
V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 319
Artikel 1 NotFVÄndV
... Notarfachprüfungsverordnung vom 7. Mai 2010 (BGBl. I S. 576), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5219 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 2 Absatz 4 Satz 3 ...


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