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Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung (PatAnwVVEVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 5 Weitere Änderung der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. August 2022 NotVPV § 3, § 4, § 5, § 8, § 9

Die Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, die zuletzt durch Artikel 4 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

„2.
der Amtsbereich,".

b)
Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden die Nummern 3 bis 6.

2.
In § 4 werden die Wörter „Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „Nummer 1, 3 und 4" ersetzt.

3.
In § 5 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Nummer 2 und 3" durch die Wörter „Nummer 3 und 4" ersetzt.

4.
In § 8 Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „Nummer 4 und 5" durch die Wörter „Nummer 5 und 6" ersetzt.

5.
Dem § 9 wird folgender Absatz 5 angefügt:

„(5) Der Amtsbereich ist nur einsehbar, soweit dies im Rahmen einer Suche nach einem Notar, der Urkundstätigkeiten nach den §§ 16a bis 16e und 40a des Beurkundungsgesetzes mittels Videokommunikation vornimmt, erforderlich ist."

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Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 PatAnwVVEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatAnwVVEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 PatAnwVVEVuaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2022 in Kraft. (2) Die Artikel 2, 5 und 7 Nummer 1, 2 und 5 sowie Artikel 8 treten am 1. August 2022 in ...