Berichtigung des Gesetzes zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs (HNSGEGBer k.a.Abk.)

B. v. 16.12.2021 BGBl. I S. 5241 (Nr. 85); Geltung ab 27.07.2021
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 27. Juli 2021 HNSGEG Artikel 2, Artikel 11, HNSG ÖlSG § 3

Das Gesetz zur Ausführung des HNS-Übereinkommens 2010 und zur Änderung des Ölschadengesetzes, der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung, des Seeaufgabengesetzes und des Handelsgesetzbuchs vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3079) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In Artikel 2 Nummer 4 ist in § 3 Absatz 1 Satz 1 die Angabe „Artikel VI" durch die Angabe „Artikel VII" zu ersetzen.

2.
In Artikel 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sind die Wörter „§§ 2, 3, 6, 7 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4" durch die Wörter „§§ 2, 3, 6, 7, 8 und 12 Absatz 1 Nummer 1 und 4" zu ersetzen.

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Bundesministerium der Justiz

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