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Änderung § 6 GAPDZV vom 02.12.2022

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§ 6 GAPDZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 02.12.2022 geltenden Fassung
§ 6 GAPDZV n.F. (neue Fassung)
in der am 02.12.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 30.11.2022 BAnz AT 01.12.2022 V1

(Textabschnitt unverändert)

§ 6 Dauerkulturen


(Text alte Fassung) nächste Änderung

(1) Der Begriff Dauerkulturen umfasst Flächen, auch wenn sie nicht für die Erzeugung genutzt werden, mit

1.
nicht in die Fruchtfolge einbezogenen Kulturen außer Dauergrünland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern,

2.
Reb- und Baumschulen sowie

3.
Niederwald mit Kurzumtrieb.

(Text neue Fassung)

(1) Der Begriff Dauerkulturen umfasst Flächen, auch wenn sie nicht für die Erzeugung genutzt werden, mit nicht in die Fruchtfolge einbezogenen Kulturen außer Dauergrünland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen sowie Niederwald mit Kurzumtrieb.

(2) Reb- und Baumschulen sind folgende Flächen mit jungen verholzenden Pflanzen im Freiland, die zum Auspflanzen bestimmt sind:

1. Rebschulen und Rebschnittgärten für Unterlagen,

2. Baumschulen für Obst- und Beerengehölze,

3. Baumschulen für Ziergehölze,

4. gewerbliche Forstbaumschulen ohne forstliche Pflanzgärten innerhalb des Waldes für den Eigenbedarf des Betriebs und

5. Baumschulen für Bäume und für Sträucher, die geeignet sind für die Bepflanzung von Gärten, Parks, Straßenrändern und Böschungen, wie Heckenpflanzen, Rosen und sonstige Ziersträucher sowie Zierkoniferen, jeweils einschließlich der Unterlagen und Jungpflanzen.

vorherige Änderung

(3) 1 Niederwald mit Kurzumtrieb ist eine Fläche, die mit Gehölzpflanzen der in Anlage 2 genannten Arten bestockt ist, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und wieder austreibt. 2 Der maximale Erntezyklus für Niederwald mit Kurzumtrieb beträgt 20 Jahre.



(3) 1 Niederwald mit Kurzumtrieb ist eine Fläche, die mit Gehölzpflanzen der in Anlage 2 genannten Arten in Bezug auf die Gehölzarten und die bodenklimatischen Verhältnisse ausreichend bestockt ist, deren Wurzelstock oder Baumstumpf nach der Ernte im Boden verbleibt und wieder austreibt. 2 Der maximale Erntezyklus für Niederwald mit Kurzumtrieb beträgt 20 Jahre.

(4) 1 Ein begrünter Randstreifen einer Dauerkulturfläche, der von untergeordneter Bedeutung ist, ist Dauerkultur. 2 Eine untergeordnete Bedeutung liegt bei einer Breite von mehr als 15 Metern nicht vor.