Artikel 14 - Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (MiLoAnpG k.a.Abk.)

Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 14 ändert mWv. 1. Oktober 2022 MiLoV3

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Oktober 2022 in Kraft.

(2) Die Artikel 1, 3 und 5 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) Die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2356) tritt mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Juni 2022.



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