Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Eingangsformel - Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV)

V. v. 23.06.2022 BGBl. I S. 985 (Nr. 22); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.09.2022 BGBl. I S. 1507
Geltung ab 01.07.2022 bis 31.12.2022; FNA: 860-3-43 Sozialgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 421c Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung -, der durch Artikel 1 Nummer 4 des Gesetzes vom 23. März 2022 (BGBl. I S. 482) eingefügt worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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