Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„111.3 | einer Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahr- funktion | 8.925,00 bis 89.240,00 |
111.4 | einer Erprobungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion | 8.925,00 bis 89.240,00 |
111.5 | einer Genehmigung einer nachträglichen Aktivierung einer auto- nomen Fahrfunktion in bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00 |
111.6 | einer Genehmigung einer nachträglichen Aktivierung einer auto- matisierten Fahrfunktion in bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00 |
111.7 | einer Erprobungsgenehmigung für automatisierte Fahrfunktionen nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„112.4 | zur Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunk- tion | 4.462,50 bis 44.620,00 |
112.5 | zur Erprobungsgenehmigung für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion | 4.462,50 bis 44.620,00 |
112.6 | einer Genehmigung einer nachträglichen Aktivierung einer auto- nomen Fahrfunktion in bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00 |
112.7 | einer Genehmigung einer nachträglichen Aktivierung einer auto- matisierten Fahrfunktion in bereits zugelassenen Kraftfahrzeugen nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00 |
112.8 | einer Erprobungsgenehmigung für automatisierte Fahrfunktionen nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00". |
Gebühren- Nummer | Gegenstand | Gebühr Euro |
„H. Autonome-Fahrzeuge-Genehmigungs-und-Betriebs-Verordnung (AFGBV) | | |
400a | Genehmigung des festgelegten Betriebsbereichs für Kraftfahr- zeuge mit autonomer Fahrfunktion | |
400a.1 | Prüfung eines Antrags zur Genehmigung eines festgelegten Be- triebsbereichs für den Einsatz von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion nach § 8 AFGBV einschließlich Begehung des Betriebsbereichs, Sachverhaltsaufklärung, Abstimmung mit zu beteiligenden Dritten, Prüfung der zugrundeliegenden Betriebs- erlaubnis des Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion sowie Entscheidung über den Antrag hinsichtlich Erteilung, Änderung, Verlängerung, Ablehnung oder Aufhebung, einschließlich Ein- tragung | 790,60 bis 79.060,00 |
400a.2 | Begutachtung und Prüfung von Nachträgen für einen festgeleg- ten Betriebsbereich für bereits genehmigte festgelegte Betriebs- bereiche sowie Nachprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen der Genehmigung eines genehmigten festgelegten Betriebs- bereichs nach Personal- und Sachaufwand je Stunde und Person | 49,00 bis 129,00". |