Artikel 6 - Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften (2. WindSeeGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 NABEG § 2, § 4, § 5, § 17, § 18, § 31, § 36

Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 10a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.

b)
In Absatz 5 wird die Angabe „§ 44 Absatz 1" durch die Angabe „§ 65 Absatz 1" ersetzt.

2.
In § 4 Satz 1 werden die Wörter „Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.

3.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.

b)
In Absatz 6 werden die Wörter „Anbindungsleitungen von den Offshore-Windpark-Umspannwerken zu den Netzverknüpfungspunkten an Land" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.

4.
In § 17 Satz 1 wird das Wort „Anbindungsleitungen" durch die Angabe „Offshore-Anbindungsleitungen" ersetzt.

5.
§ 18 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 werden vor dem Wort „bedürfen" die Wörter „, mit Ausnahme von Nebeneinrichtungen zu Offshore-Anbindungsleitungen," eingefügt.

b)
In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Netzverknüpfungspunkte" die Wörter „, einschließlich Nebeneinrichtungen zu Offshore-Anbindungsleitungen," eingefügt.

c)
In Absatz 4 Satz 4 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.

6.
In § 31 Absatz 3 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" und werden die Wörter „und nukleare Sicherheit" durch die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt.

7.
§ 36 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz", werden die Wörter „und nukleare Sicherheit" durch die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" und werden die Wörter „Verkehr und digitale Infrastruktur" durch die Wörter „Digitales und Verkehr" ersetzt.

b)
In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter „Wirtschaft und Energie" durch die Wörter „Wirtschaft und Klimaschutz" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 2. WindSeeGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. WindSeeGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.10.2022 BGBl. I S. 1726
Artikel 4 EnSiGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... Übertragungsnetz vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1325 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 2 Absatz 1 wird ...


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