Tools:
Update via:
§ 36 - Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)
Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 351
Geltung ab 05.08.2011; FNA: 752-8 Elektrizität und Gas
| |
Geltung ab 05.08.2011; FNA: 752-8 Elektrizität und Gas
| |
§ 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur
§ 99 der Verwaltungsgerichtsordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der obersten Aufsichtsbehörde die Bundesnetzagentur tritt.
Text in der Fassung des Artikels 16 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften G. v. 22. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 347 m.W.v. 23. Dezember 2025
Frühere Fassungen von § 36 NABEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 23.12.2025 | Artikel 16 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347 |
| aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1325 |
| aktuell vorher | 29.07.2022 | Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vom 19.07.2022 BGBl. I S. 1214 |
| aktuell vorher | 17.05.2019 | Artikel 2 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706 |
| aktuell | vor 17.05.2019 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 36 NABEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 NABEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NABEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 7 EnWRKAnpG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... ist § 18 Absatz 3b im weiteren Planfeststellungsverfahren anzuwenden." 13. In § 36 Satz 1 wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2026" ...
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 16 EnWRÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der ... wird die Angabe zu § 36 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur". 2. In § 5 Absatz 2 Satz ... 35 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „bei der Antragstellung" gestrichen. 9. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: „§ 36 Vorlage- und ... „bei der Antragstellung" gestrichen. 9. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: „§ 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur ... gestrichen. 9. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: „ § 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur § 99 der ...
Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... d) Nach der Angabe zu § 35 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 36 Evaluierung". 2. In § 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Interesses" ... Die Frist nach § 6 Satz 2 beginnt am 17. Mai 2019." 32. Folgender § 36 wird angefügt: „§ 36 Evaluierung Das Bundesministerium ... am 17. Mai 2019." 32. Folgender § 36 wird angefügt: „ § 36 Evaluierung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überprüft ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 6 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 7. § 36 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9845/a218274.htm
