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§ 36 - Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG)

Artikel 1 G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1690 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 351
Geltung ab 05.08.2011; FNA: 752-8 Elektrizität und Gas
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§ 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur



§ 99 der Verwaltungsgerichtsordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der obersten Aufsichtsbehörde die Bundesnetzagentur tritt.





 

Frühere Fassungen von § 36 NABEG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.12.2025Artikel 16 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 6 Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
aktuell vorher 29.07.2022Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
vom 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
aktuell vorher 17.05.2019Artikel 2 Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
vom 13.05.2019 BGBl. I S. 706
aktuellvor 17.05.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 36 NABEG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 36 NABEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NABEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung
G. v. 19.07.2022 BGBl. I S. 1214
Artikel 7 EnWRKAnpG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... ist § 18 Absatz 3b im weiteren Planfeststellungsverfahren anzuwenden." 13. In § 36 Satz 1 wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2026" ...

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 16 EnWRÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 36 durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der ... wird die Angabe zu § 36 durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur". 2. In § 5 Absatz 2 Satz ... 35 Absatz 6 Satz 1 wird die Angabe „bei der Antragstellung" gestrichen. 9. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: „§ 36 Vorlage- und ... „bei der Antragstellung" gestrichen. 9. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: „§ 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur  ... gestrichen. 9. § 36 wird durch den folgenden § 36 ersetzt: „ § 36 Vorlage- und Auskunftspflicht der Bundesnetzagentur § 99 der ...

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus
G. v. 13.05.2019 BGBl. I S. 706; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 16.07.2021 BGBl. I S. 3026
Artikel 2 EnLABG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
...  d) Nach der Angabe zu § 35 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 36 Evaluierung". 2. In § 1 Satz 3 werden nach dem Wort „Interesses" ... Die Frist nach § 6 Satz 2 beginnt am 17. Mai 2019." 32. Folgender § 36 wird angefügt: „§ 36 Evaluierung Das Bundesministerium ... am 17. Mai 2019." 32. Folgender § 36 wird angefügt: „ § 36 Evaluierung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie überprüft ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1325
Artikel 6 2. WindSeeGuaÄndG Änderung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz
... die Wörter „, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz" ersetzt. 7. § 36 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 werden die Wörter „Wirtschaft ...